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Amtsgericht Köln, 274 C 308/11

Datum:
08.06.2012
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 274
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
274 C 308/11
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2012:0608.274C308.11.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 225,97 € nebst Zinsen in Höhe von Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.08.2011 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 91% und die Beklagte zu 9%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Seite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

 
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