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Amtsgericht Köln, 272 C 49/12

Datum:
31.07.2012
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 272
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
272 C 49/12
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2012:0731.272C49.12.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von weiteren Sachverständigenkosten in Höhe von 393,-- Euro gegenüber dem Sachverständigen QT, Str. …, 00000, freizustellen.

 

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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