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Amtsgericht Köln, 272 C 29/12

Datum:
07.08.2012
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 272
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
272 C 29/12
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2012:0807.272C29.12.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 155,29 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.01.2012 an die Klägerin zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 85 % und die Beklagte zu 15 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des (gesamten) vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet

 
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