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Amtsgericht Köln, 272 C 152/12

Datum:
25.10.2012
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 272
Entscheidungsart:
Anerkenntnisurteil
Aktenzeichen:
272 C 152/12
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2012:1025.272C152.12.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.105,34 Euro zuzüglich Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 237,80 Euro jeweils zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.05.2012 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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