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Amtsgericht Köln, 267 C 198/11

Datum:
24.04.2012
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 267
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
267 C 198/11
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2012:0424.267C198.11.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

 

 

              Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

 

              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 

              Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten gegen

              Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des

              Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die

              Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe

              leisten.

 
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