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Amtsgericht Köln, 265 C 185/12

Datum:
19.12.2012
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 265
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
265 C 185/12
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2012:1219.265C185.12.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 83,54 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.8.2011 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 90%, die Beklagte zu 10%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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