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Amtsgericht Köln, 262 C 216/11

Datum:
17.09.2012
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 262
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
262 C 216/11
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2012:0917.262C216.11.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

              Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen

              Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund dieses Urteils voll-

              streckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Voll-

              streckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden

              Betrages leistet

 
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