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Amtsgericht Köln, 262 C 208/11

Datum:
06.02.2012
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 262
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
262 C 208/11
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2012:0206.262C208.11.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 41,65 € sowie weitere vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 55,93 €, jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.10.2011 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gem. § 313 a I. 1 ZPO abgesehen.

 
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