Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Amtsgericht Köln, 261 C 78/12

Datum:
18.07.2012
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 261
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
261 C 78/12
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2012:0718.261C78.12.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 3.274,38 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus € 277,91 seit dem 20.7.2011, aus € 1.392,64 seit dem 13.3.2011, aus € 1.488,05 seit dem 19.7.2011 und aus € 115,78 seit dem 17.3.2010 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 27% und die Beklagte zu 73%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleitsung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen sich durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in selber Höhe leistet.

 
123456789101112131415161718192021222324252627282930313233343536373839404142434445464748495051525354555657585960616263646566676869707172737475767778798081828384858687888990919293949596979899100101102103104105106107108
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank