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Amtsgericht Köln, 221 C 463/11

Datum:
10.04.2012
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 221
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
221 C 463/11
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2012:0410.221C463.11.00
 
Tenor:

          Die Klage wird abgewiesen.

              Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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