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Amtsgericht Köln, 219 C 89/12

Datum:
29.05.2012
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 219
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
219 C 89/12
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2012:0529.219C89.12.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der vollstreckbaren Forderung abwenden, wenn nicht der Beklagte in dieser Höhe Sicherheit leistet.

 
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