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Amtsgericht Köln, 208 C 338/11

Datum:
26.06.2012
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 208
Entscheidungsart:
Schlussurteil
Aktenzeichen:
208 C 338/11
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2012:0626.208C338.11.00
 
Tenor:

1.)                               Die Klage wird abgewiesen und das Versäumnisurteil vom

              11.10.011 aufgehoben.

2.)                               Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger als Gesamt-

              schuldner.

3.)                               Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; die Kläger dürfen die

              Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in

              Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren

              Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Voll-

              streckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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