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Amtsgericht Köln, 146 C 35/12

Datum:
18.12.2012
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 146
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
146 C 35/12
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2012:1218.146C35.12.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollsteckbar.

Dem Kläger wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckungsfähigen Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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