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Amtsgericht Köln, 142 C 348/12

Datum:
10.12.2012
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 142
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
142 C 348/12
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2012:1210.142C348.12.00
 
Leitsätze:

Zur Darlegung des Eintrittes eines Vermögensschadens bei Geltendmachung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in der gleichen Höhe geleistet hat.  

 
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