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Amtsgericht Köln, 142 C 284/11

Datum:
03.09.2012
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 142
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
142 C 284/11
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2012:0903.142C284.11.00
 
Leitsätze:

Unzulässigkeit einer „no damage“ Klausel in Automietverträgen.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

 

Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Klägerin.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Klägerin wird nachgelassen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht der Beklagte zuvor die gleiche Sicherheit geleistet hat.

 
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