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Amtsgericht Köln, 138 C 576/11

Datum:
14.02.2012
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 138
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
138 C 576/11
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2012:0214.138C576.11.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits bis zum 17.01.2012 trägt der Kläger3/4, die Beklagte ¼, danach trägt der Kläger die Kosten des Rechtsstreits allein.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 

Tatbestand

123456789

Entscheidungsgründe

101112131415161718192021222324
 

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