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Amtsgericht Köln, 136 C 104/12

Datum:
25.05.2012
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 136
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
136 C 104/12
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2012:0525.136C104.12.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.130,50 EUR nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.02.2012 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die gegen ihn gerichtete Zwangsvollstreckung aus dem Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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