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Amtsgericht Köln, 133 C 325/10

Datum:
07.02.2012
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 133
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
133 C 325/10
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2012:0207.133C325.10.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.040,92 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.05.2010 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 15 % und die Beklagte zu 85 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Für den Kläger allerdings nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

Tatbestand

 
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Entscheidungsgründe:

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