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Amtsgericht Köln, 126 C 205/12

Datum:
17.10.2012
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 126
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
126 C 205/12
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2012:1017.126C205.12.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

     Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

     Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung

     gegen Sicherheitsleistung von 110% des zu volltreckenden Betrages

      abwenden, wenn nicht der Beklagte seinerseits Sicherheit in Höhe von

      110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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