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Amtsgericht Köln, 125 C 147/12

Datum:
24.09.2012
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 125
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
125 C 147/12
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2012:0924.125C147.12.00
 
Tenor:

     Die Klage wird abgewiesen.

              Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

              Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
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