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Amtsgericht Köln, 124 C 12/12

Datum:
20.03.2012
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 124
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
124 C 12/12
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2012:0320.124C12.12.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 170,42 EUR nebst Zinsen

in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem

21.06.2011 zu zahlen, im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 88% und der

Beklagte zu 12%.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe

von 110% des auf Grund des Urteils zu vollstreckenden Betrages ab-

wenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung

Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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