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Amtsgericht Köln, 581 Ls 417/11

Datum:
16.12.2011
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt.581
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
581 Ls 417/11
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2011:1216.581LS417.11.00
 
Tenor:

Die Angeklagten werden wegen gemeinschaftlichen unerlaubten Besitzes von Marihuana in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Marihuana in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren jeweils verurteilt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafen wird zur Bewährung ausgesetzt.

Das sichergestellte Betäubungsmittel wird eingezogen.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen.

Angewandte Vorschriften: §§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, 25, 27, 52 StGB

 
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