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Amtsgericht Köln, 326 F 44/10

Datum:
26.05.2011
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 326
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
326 F 44/10
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2011:0526.326F44.10.00
 
Tenor:

I.

Der Antragsgegner wird verpflichtet, an den Antragsteller zu Händen der Kindesmutter Frau B. E. eine monatliche Kindesunterhaltsrente zu zahlen beginnend mit dem Monat Juni 2011 in Höhe von monatlich 225,00 Euro jeweils bis zum 3. eines jeden Monats im voraus.

Der Antragsgegner wird weiter verpflichtet, an den Antragsteller zu Händen der Kindesmutter Frau B. E. 540,00 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 %Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 03. Mai 2011 zu zahlen.

Im übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

Der Antrag auf Aussetzung des Verfahrens wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

III.

Der Beschluss ist sofort wirksam.

 
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