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Amtsgericht Köln, 322 F 182/10

Datum:
07.07.2011
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 322
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
322 F 182/10
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2011:0707.322F182.10.00
 
Tenor:

I.1.

Der Antragsgegner hat der Antragstellerin zu 1)

Auskunft zu erteilen, über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse durch Vorlage eines geordneten schriftlichen Bestandsverzeichnisses, getrennt nach Einkunftsarten und Kalenderjahren, für die vergangenen drei Jahre und

aussagekräftige Belege vorzulegen, insbesondere

· Einkommenssteuererklärungen der Jahre 2006, 2007, 2008 und 2009, falls bereits vorhanden

· Einkommenssteuerbescheide der Jahre 2006, 2007, 2008 und 2009, falls bereits vorhanden

· Gehaltsmitteilungen der Monate Mai 2009 bis April 2010, betreffend die Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit

· Jahresabschlüsse der Jahre 2006,2007,2008 und 2009, hilfsweise BWA und Summen-/Saldenliste, betreffend Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit

· Einnahmen-/Überschussrechnungen der Jahre 2006, 2007, 2008 und 2009, falls bereits vorhanden, betreffend Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

I.2.

Der Antrag des Antragstellers zu 2) wird zurückgewiesen.

II.

Die sofortige Wirksamkeit dieses Teilbeschlusses wird angeordnet.

III.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussbeschluss vorbehalten.

VI.

Verfahrenswert für die Auskunftsstufe: 500,00 Euro.

 
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