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Amtsgericht Köln, 273 C 45/11

Datum:
17.10.2011
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 273
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
273 C 45/11
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2011:1017.273C45.11.00
 
Tenor:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 653,28 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 02.11.2010 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 101,40 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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