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Amtsgericht Köln, 269 C 149/11

Datum:
18.11.2011
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 269
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
269 C 149/11
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2011:1118.269C149.11.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus diesem Urteil gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.

Tatbestand:

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19
 

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