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Amtsgericht Köln, 267 C 152/10

Datum:
08.02.2011
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 267
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
267 C 152/10
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2011:0208.267C152.10.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt,

                            an die Klägerin zu 2.) an vorgerichtlichen Rechtsan-

                            waltskosten 120,67 € nebst Zinsen in Höhe von

                            5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem

                            16.01.2010 zu zahlen.

                            Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

                            Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 1.)

                            zu ¼ und die Klägerin zu 2.) zu ¾.

                            Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

                            Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch die Beklagten

                            gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des

                            aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden,

                            wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit

                            in gleicher Höhe leisten.

 
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