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Amtsgericht Köln, 261 C 55/11

Datum:
07.12.2011
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 261
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
261 C 55/11
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2011:1207.261C55.11.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in selber Höhe leistet.

 
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