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Amtsgericht Köln, 211 C 19/10

Datum:
13.12.2011
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt.211
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
211 C 19/10
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2011:1213.211C19.10.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, falls nicht die Beklagte ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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