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Amtsgericht Köln, 210 C 226/10

Datum:
03.02.2011
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 210
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
210 C 226/10
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2011:0203.210C226.10.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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