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Amtsgericht Köln, 208 C 629/09

Datum:
17.06.2011
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 208
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
208 C 629/09
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2011:0617.208C629.09.00
 
Tenor:

1.)                               Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch ver-

              urteilt, an die Klägerin 4,76 € nebst Zinsen in Höhe

              von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit

              dem 06.01.2009 zu zahlen; im Übrigen wird die

              Klage abgewiesen.

2.)                               Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

3.)                               Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; die Parteien

                               dürfen die jeweils gegen sie gerichtete Voll-

                                          streckung der Gegenseite durch Sicherheitsleistung

                                          in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils voll-

                                          streckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die

                                          jeweils vollstreckende Seite vor der Vollstreckung

                                          Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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