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Amtsgericht Köln, 201 C 25/11

Datum:
08.07.2011
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 201
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
201 C 25/11
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2011:0708.201C25.11.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht vor der Vollstreckung die Beklagten Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten

 
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