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Amtsgericht Köln, 201 C 188/11

Datum:
07.09.2011
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 201
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
201 C 188/11
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2011:0907.201C188.11.00
 
Tenor:

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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