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Amtsgericht Köln, 142 C 599/10

Datum:
06.06.2011
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 142
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
142 C 599/10
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2011:0606.142C599.10.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.315,52 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.09.2010 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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