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Amtsgericht Köln, 142 C 518/10

Datum:
10.10.2011
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 142
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
142 C 518/10
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2011:1010.142C518.10.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 798,35 Euro nebst 5 % Zinsen seit dem 26.08.2010 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in der gleichen Höhe geleistet hat.

 
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