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Amtsgericht Köln, 142 C 217/10

Datum:
14.06.2011
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 142
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
142 C 217/10
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2011:0614.142C217.10.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 535,60 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.10.2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites tragen der Kläger zu 4/5 und die Beklagte zu 1/5.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in der gleichen Höhe geleistet hat.

 
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