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Amtsgericht Köln, 138 C 445/11

Datum:
27.12.2011
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 138
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
138 C 445/11
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2011:1227.138C445.11.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger je zur Hälfte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleitung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte in gleicher Höhe vor der Vollstreckung Sicherheit leistet.

 
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