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Amtsgericht Köln, 138 C 323/11

Datum:
01.12.2011
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 138
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
138 C 323/11
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2011:1201.138C323.11.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 312,75 Euro nebst Zinsen in Höhe von

5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.Februar 2011, sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 83,54 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.Juli 2011 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 7/10, die Beklagte 3/10.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Gegenseite ihrerseits vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
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