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Amtsgericht Köln, 138 C 162/11

Datum:
26.05.2011
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 138
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
138 C 162/11
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2011:0526.138C162.11.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.180,20 Euro nebst Zinsen in Höhe von

5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus jeweils 98,35 Euro beginnend mit dem 01.08.2008 und danach jeweils zum 01. der Folgemonate zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht der Kläger seinerseits vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
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