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Amtsgericht Köln, 132 C 314/10

Datum:
18.05.2011
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 132
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
132 C 314/10
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2011:0518.132C314.10.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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