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Amtsgericht Köln, 130 AR 24/11

Datum:
20.04.2011
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 130
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
130 AR 24/11
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2011:0420.130AR24.11.00
 
Tenor:

Der Antrag des Beklagten, die Richterin am Amtsgericht N. für befangen zu erklären, wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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