Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Amtsgericht Köln, 129 C 41/08

Datum:
03.02.2011
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 129
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
129 C 41/08
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2011:0203.129C41.08.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1944,40 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 06.04.2007 zu zahlen.

Des weiteren wird sie verurteilt, an den Kläger 229,55 € außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz aus 148,33 € seit dem 20.07.2007 und aus weiteren 124,53 € seit dem 27.08.2008 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 11 % und die Beklagte 89 %.

Die Kosten der Verweisung hat die Klägerin zu tragen.

Von den Kosten des Streithelfers trägt die Beklagte 89 % und dieser selbst 11 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank