Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Amtsgericht Köln, 71 IN 98/03

Datum:
16.02.2010
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 71
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
71 IN 98/03
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2010:0216.71IN98.03.00
 
Tenor:

Der Schuldnerin wird die Restschuldbefreiung versagt.

Die durch den Versagungsantrag verursachten Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin; für die Gerichtskosten haften jedoch im Verhältnis zur Staatskasse vorrangig die Versagungsantragstellerinnen zu 1-3).

Gegenstandswert (§§ 28 , 23 Abs. 3 S. 2 RVG): 3.000,00 EUR.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank