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Amtsgericht Köln, 269 C 62/10

Datum:
20.04.2010
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 269
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
269 C 62/10
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2010:0420.269C62.10.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 577,10 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 555,60 Euro seit dem 05.11.2009 sowie aus 21,50 Euro seit dem 27.02.2010 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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