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Amtsgericht Köln, 268 C 20/09

Datum:
02.03.2010
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 268
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
268 C 20/09
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2010:0302.268C20.09.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt es nachgelassen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit i.H.v. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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