Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Amtsgericht Köln, 268 C 145/08

Datum:
11.01.2010
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 268
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
268 C 145/08
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2010:0111.268C145.08.00
 
Leitsätze:

Höhe der ersatzfähigen Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Im Rahmen des tatrichterlichen Ermessens nach § 287 ZPO stellt der Mittelwert zwischen dem Fraunhofer-Mietpreisspiegel und der Eurotax-Schwacke-Liste eine geeignete Schätzgrundlage für die Ermittlung der nach § 249 Abs. 2 S. 2 BGB im Einzelfall ersatzfähigen Mietwagenkosten dar (sog. ortsüblicher Normaltarif)

 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger € 49,65 nebst Jahreszinsen i.H.v. 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.10.2007 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank