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Amtsgericht Köln, 221 C 403/09

Datum:
10.08.2010
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 221
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
221 C 403/09
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2010:0810.221C403.09.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 169,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.06.2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 35 % und der Beklagten zu 65 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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