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Amtsgericht Köln, 214 C 255/09

Datum:
16.06.2010
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 214
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
214 C 255/09
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2010:0616.214C255.09.00
 
Tenor:

1. Der Beklagte wird verurteilt, die von ihm in seiner Wohnung/Balkon im 2. Obergeschoss rechts des Hauses T. Straße 41 in 50733 Köln gehaltenen (zwei) Hühner zu entfernen und nicht mehr ohne Erlaubnis der Klägerin ein oder mehrere Hühner in der Wohnung zu halten.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 1.000,00 € abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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