Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Amtsgericht Köln, 210 C 398/09

Datum:
21.10.2010
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 210
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
210 C 398/09
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2010:1021.210C398.09.00
 
Tenor:

Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Köln vom 07.01.2010 – Aktenzeichen 210 C 398/09 – wird mit der Maßgabe aufrecht erhalten, dass sich die vorläufige Vollstreckbarkeit nach diesem Urteil richtet.

Die weiteren Kosten des Verfahrens tragen die Beklagten gesamtschuldnerisch.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von € 5.000,00 abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank