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Amtsgericht Köln, 209 C 473/09

Datum:
18.02.2010
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 209
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
209 C 473/09
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2010:0218.209C473.09.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird gestattet, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
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